Verrechnungssatz 


Mein privater Stundensatz beträgt 30 Euro pro Stunde 
bei der Abrechnung mit der Pflegekasse 32,50 Euro pro Stunde

Die An- und Abfahrt sowie weitere anfallende Kosten wie z.B.
Parkgebühren werden nach Aufwand berechnet.

Ab Pflegegrad 1 können Sie den Alltagsentlastungsbetrag nach § 45a SGB XI in Anspruch nehmen.

Für ein erstes Kennenlernen stehe ich Ihnen gerne eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.